Hauptunterschung am Fahrzeug - geduldete Überziehung verlängert

Bedingt durch die Corona-Krise dürfen Autofahrer länger mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs sein als bisher, ohne daß ein Bußgeld fällig wird. Die Frist zur Überziehung beträgt nun vier statt bislang zwei Monate und gilt für Privat- und Nutzfahrzeuge.

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