Hauptunterschung am Fahrzeug - geduldete Überziehung verlängert
Bedingt durch die Corona-Krise dürfen Autofahrer länger mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs sein als bisher, ohne daß ein Bußgeld fällig wird. Die Frist zur Überziehung beträgt nun vier statt bislang zwei Monate und gilt für Privat- und Nutzfahrzeuge.