Augen auf beim Versicherungsabschluss

Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik informiert.

Haftpfichtversicherung – reicht die Deckungssumme aus?

Bei der Kfz-Haftpfichtversicherung, die als gesetzliche P?ichtversicherung vorgeschrieben ist, lauern beim Vertragsschluss wenige „Stolperfallen“.
Unterschiede bestehen fast nur in der Höhe der Deckungssumme. Weniger als 50 Millionen Euro sollen es nicht sein, auch wenn gesetzlich nur 7,5 Millionen Euro als Mindestsumme vorgeschrieben sind – üblich sind mittlerweile 100 Millionen Euro.

Kaskoversicherung – Herr des Verfahrens bleiben

Vielfältig gestaltet sich das Angebot der Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Grundsätzlich wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Der „Teufel“ steckt hier in den Details der Vertragsklauseln.

Denn da die Kaskoversicherung keine gesetzliche Pfichtversicherung ist, wird hier der Leistungsumfang festgelegt. Hierbei hat der einzelne Versicherer viel Gestaltungsfreiheit. So können beispielsweise Glasschäden generell versichert sein oder bloß die Windschutzscheibe. Auch der Haftungsumfang bei Marderbiss oder bei Zusammenstoß mit Wild variiert von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und von Tarif zu Tarif.

Besondere Vorsicht ist bei den erst kürzlich am Markt aufgetauchten Tarifen mit vertraglicher Werkstattbindung geboten. Die Versichererung lockt mit Prämiennachlässen zwischen fünf bis 15 Prozent im Vergleich zu normalen Tarifen mit freier Werkstattwahl. Solche „Clever“-, „Spezial-“ oder „Select“-Angebote können später Ärger mit sich bringen. Wer im Schadensfall doch die vertraute Werkstatt nutzen möchte, muss beispielsweise bei der HUK-Coburg 15 Prozent der Reparaturrechnung aus eigener Tasche tragen, quasi als Strafe. Bei anderen Versicherungen verdoppelt sich beispielsweise die Selbstbeteiligung. Auch bei der ?ktiven Abrechnung bestehen meist Sonderregeln, welche den Ersatzbetrag reduzieren. Oft erhält der Versicherte nur den (geringeren) Geldbetrag, den die Versicherung ihrer Partnerwerkstatt zahlen müsste.

Daher gilt: Augen auf! Vor dem Abschluss einer Kaskoversicherung sollte das Kleingedruckte sorgfältig gelesen werden, damit Sie ein vermeintlich billiges Angebot nicht im Schadensfall teuer zu stehen kommt. Außerdem droht im Schadensfall die Gefahr, dass andere bestimmen wo und wie Ihr Fahrzeug repariert wird.

Broschüre des Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik zum Download:
Augen auf beim Versicherungsabschluss (55 KB)

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